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Verantwortlich für die Inhalte ist die Firma BC-Computer Service in D36269 Philippsthal Ufflanger Weg 6
Telefon 06620-8413 Telefax 06620-919411 Inhaber Beate Claus.

Kennzeichnung und Urheberrecht
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B.Clau
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Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen der  Firma BC-Computer und Regenbogenland Philippsthal

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das trifft auch dann zu, wenn diese bei künftigen Lieferungen nichtausdrücklich wiederholt werden. Abweichenden Bedingungen des Bestellers widersprechen wir  hiermit. In der Auslieferung der Ware liegt keine Anerkennung abweichender Bedingungen des Bestellers.
1.   Angebote und Aufträge
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Für aus Vorrat angebotene Ware behalten wir uns den Zwischenverkauf ausdrücklich vor. Mündliche, telefonische und durch den Vertretergetroffene Vereinbarungen sowie Ferngespräche sind für uns nur verbindlich, wenn diese ausschließlich von uns schriftlich bestätigt werden. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin oder Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Preisen, von Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc. berechtigen die  Firma BC-Computer und Regenbogenland zu einer entsprechenden Preisanpassung. Der Besteller ist an seinen Auftrag vier Wochen gebunden. Änderungen, Ergänzungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2. Kataloge, Zeichnungen, Software
Angaben über Leistungen, Abmessungen und Gewichte sind unverbindliche Richtwerte. Software- und Funktionsänderungen im Zuge technischer Weiterentwicklung behalten wir uns vor. Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung und der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Werkstattlager Philippsthal, oder Selbstabholung in unserem Ladenlokal (Transportkosten entfallen) Für alle Lieferungen bleibt der Versand per Vorkasse oder Barnachnahme ausdrücklich vorbehalten. Andere Zahlungsweisen nur nach Vereinbarung. Bei Annahme gehen Diskont und andere Gebühren zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
4. Zahlungsbedingungen
Bei erstmaliger Geschäftsverbindung erfolgt der Verkauf grundsätzlich als Barverkauf bzw. per Nachnahme oder Vorauskasse. Reparaturen und Montagekosten sind sofort netto nach Erhalt der Rechnung zahlbar. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen Bankzinsen und Spesen für alle offenen Geschäftskredite berechnet. Der Käufer trägt die gesamten Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die Unternehmen BC-Computer und Regenbogenland sind berechtigt, ihre Forderungen abzutreten. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonten der Unternehmen BC-Computer und Regenbogenland gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, sind die Unternehmen BC-Computer und Regenbogenland zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden, ohne besondere Aufforderung, sämtliche Forderungen der Unternehmen BC-Computer und Regenbogenland gegenüber dem Käufer in einem Betrag sofort fällig. Gleiches gilt, wenn den Unternehmen BC-Computer und Regenbogenland andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält das Unternehmen BC-Computer und Regenbogenland weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Dem Unternehmen BC-Computer und Regenbogenland steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechend Lieferverträge geschlossen worden sind. Bei Zahlungsverzug – insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks – sind die Unternehmen BC-Computer und Regenbogenland berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung der Unternehmen BC-Computer und Regenbogenland die erhaltene Ware im vollem Umfang auf eigene Kosten an die Unternehmen BC-Computer und Regenbogenland zurückzusenden.
5. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer – nach Verarbeitung/ Verbindung – zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Die etwaige Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für den Verkäufer vor, ohne dass für Letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner einig, dass der Käufer dem Verkäufer im Verhältnis des Wertes der verarbeitenden bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine gegenseitige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem Zugrundeliegen Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogener. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
2. Gewährleistung
Die Gewährleistungspflicht beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 24  Monate. Für von uns assemblierte PC Systeme beträgt die Gewährleistung 36 Monate, mit Ausnahme externe Geräte und von allen im System befindlichen Lüftern! Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen die Unternehmen BC-Computer und Regenbogenland nicht befolgt, Änderungen an Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar. Beanstandungen über Güte oder Ausführung haben bei erkennbaren Mängeln längstens 10 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich zu erfolgen. Nach der Frist sind die Unternehmen BC-Computer und Regenbogenland frei von der Gewährleistungspflicht. Beanstandete Teile müssen uns mit der genauen Fehlerbeschreibung, mit Angabe der Modellseriennummer, sowie einer Kopie der Rechnung frachtfrei zugesandt werden. Ebenso sind aus anderen Gründen an uns zurückgehende Sendungen freizumachen.Verschleißteile, wie Druckknöpfe, Farbbänder, Disketten, Typenräder etc., sowie die unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten, sind von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Reparaturbemühungen durch die Unternehmen BC-Computer und Regenbogenland, die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten Verlorengehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die gelieferten Waren und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
3. Versand
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Unternehmen BC-Computer und Regenbogenland verlassen hat. Die Sendung wird auf Kosten des Käufers versichert. Bei Sendungen an die Unternehmen BC-Computer und Regenbogenland trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei den Unternehmen BC-Computer und Regenbogenland, sowie die gesamten Transportkosten. Keine Haftung für Transportschäden jeglicher Art.
4. Lieferzeit
Die angegebene Lieferzeit ist stets als annähernd zu verstehen und wird gerechnet vom Tage der Auftragsbestätigung bis zur Lieferung oder Versand ab Lager. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferzeit ist, dass der Besteller seine Vertragspflichten erfüllt hat. Unvorhergesehene Hindernisse, die auch bei Anwendung der den Umständen nach zumutbaren Sorgfalt nicht abwendbar waren, sowie Fälle höherer Gewalt, bei uns als auch bei unseren Vertragspartnern, entbinden uns von der Einhaltung der Lieferfrist. Verzögert sich die Ablieferung durch ein Verschulden des Bestellers, so behalten wir uns die Geltendmachung des Verzugsschadens vor. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
5. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus Geschäften mit Vollkaufleuten im Sinne des Handelsrechts ist der Gerichtsstand Bad Hersfeld und gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. 

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